Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Foto- und Videodienstleistungen von Müller & Müllerin
Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen

Tobias Müller – Müller & Müllerin
Alleegasse 14
2454 Trautmannsdorf an der Leitha
Österreich
E-Mail: mail@muellerundmuellerin.at

– nachfolgend „Fotograf“ – und privaten Auftraggebern über fotografische und gegebenenfalls videografische Dienstleistungen, insbesondere Hochzeitsreportagen, Hochzeiten und vergleichbare private Veranstaltungen.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag gehen diesen AGB vor.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.

Ein Termin gilt erst dann als verbindlich reserviert, wenn der Vertrag zustande gekommen und die vereinbarte Anzahlung beim Fotografen eingelangt ist.

Der konkrete Leistungsumfang – insbesondere Datum, Dauer der Begleitung, Preis und allfällige Zusatzleistungen – ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.

3. Anzahlung und Zahlung

Zur verbindlichen Reservierung des vereinbarten Termins ist eine Anzahlung zu leisten.

Bei Ganztagesreportagen beträgt diese 600 Euro, bei kleineren Paketen 200 Euro, sofern im individuellen Angebot bzw. Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Die Anzahlung wird auf das vereinbarte Gesamthonorar angerechnet.

Der verbleibende Rechnungsbetrag wird nach Fertigstellung bzw. Bereitstellung der vereinbarten Fotos zur Zahlung fällig, sofern keine andere individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

4. Stornierung durch den Auftraggeber

Da für eine Hochzeit bzw. Veranstaltung ein konkreter Termin exklusiv reserviert und für andere Aufträge freigehalten wird, hat eine Stornierung durch den Auftraggeber Auswirkungen auf die Terminplanung des Fotografen.

Wird der Auftrag durch den Auftraggeber storniert, wird die geleistete Anzahlung grundsätzlich nicht zurückerstattet und als pauschalierter Ersatz für die erfolgte Terminreservierung und den damit verbundenen organisatorischen Aufwand einbehalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Gesetzliche Rücktritts- bzw. Widerrufsrechte, insbesondere bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bleiben von dieser Regelung unberührt.

5. Verschiebung der Hochzeit oder Veranstaltung

Wird die Hochzeit oder Veranstaltung auf Wunsch des Auftraggebers verschoben, bemüht sich der Fotograf, den Auftrag auf den neuen Termin zu übertragen.

Ist der Fotograf am neuen Termin verfügbar und entsteht durch die Verschiebung kein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil, kann die bereits geleistete Anzahlung nach Vereinbarung auf den neuen Termin angerechnet werden.

Insbesondere bei kurzfristigen Verschiebungen, bei denen der ursprünglich reservierte Termin voraussichtlich nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, oder bei einer Verschiebung auf einen wesentlich späteren Termin kann für die Reservierung des neuen Termins eine neuerliche Anzahlung erforderlich sein. Die ursprüngliche Anzahlung wird in diesem Fall nicht auf die neuerliche Terminreservierung angerechnet.

Ist der Fotograf am neuen Termin nicht verfügbar, gilt die Verschiebung hinsichtlich des ursprünglich vereinbarten Termins als Stornierung durch den Auftraggeber. Es gelten die Bestimmungen gemäß Punkt 4.

Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

6. Ausfall des Fotografen

Kann der Fotograf den vereinbarten Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen unvorhersehbaren und nicht von ihm zu vertretenden Umstands nicht durchführen, wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert.

Der Fotograf wird sich nach Möglichkeit bemühen, einen geeigneten professionellen Ersatzfotografen zu vermitteln. Ein Anspruch auf die Vermittlung eines Ersatzfotografen besteht jedoch nicht.

Kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht und kein für den Auftraggeber akzeptabler Ersatz gefunden werden, werden für die nicht erbrachte Leistung bereits geleistete Zahlungen einschließlich der Anzahlung zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Durchführung der Reportage

Der Fotograf führt den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie entsprechend seinem fotografischen Stil und seiner künstlerischen Auffassung aus.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere bei Hochzeiten und Veranstaltungen viele Situationen nicht wiederholbar sind und der Fotograf keinen Einfluss auf sämtliche äußeren Umstände hat.

Hierzu zählen beispielsweise Lichtverhältnisse, Wetter, räumliche Gegebenheiten, zeitliche Verzögerungen, Verhalten von Gästen, Vorgaben der Location oder Einschränkungen durch andere Dienstleister.

Der Auftraggeber sorgt, soweit erforderlich, dafür, dass Fotografieren bzw. Filmen am Veranstaltungsort gestattet ist.

8. Bildauswahl und Bildbearbeitung

Die Auswahl der ausgelieferten Aufnahmen erfolgt durch den Fotografen.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe sämtlicher während der Reportage entstandener Aufnahmen.

Die ausgelieferten Fotos werden entsprechend dem Stil von Müller & Müllerin professionell ausgewählt und bearbeitet. Der Auftraggeber erklärt sich mit Vertragsabschluss mit dem ihm bekannten fotografischen und bildbearbeiterischen Stil einverstanden.

Eine vom persönlichen Geschmack abweichende Auffassung hinsichtlich Bildauswahl, Bildstil, Farbgebung oder Bearbeitung stellt für sich allein keinen Mangel dar.

Weitergehende Retuschen oder nachträgliche Bearbeitungswünsche, die über die vereinbarte Standardbearbeitung hinausgehen, können nach gesonderter Vereinbarung zusätzlich verrechnet werden.

9. RAW-Dateien und unbearbeitetes Material

Die Herausgabe von RAW-Dateien, unbearbeiteten Fotos, Projektdateien oder sonstigem Rohmaterial ist nicht Bestandteil des Auftrags.

Ein Anspruch auf Herausgabe dieser Dateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

10. Lieferzeit und Bereitstellung

Die fertig bearbeiteten Fotos werden grundsätzlich innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach der Hochzeit bzw. Veranstaltung bereitgestellt.

Bei außergewöhnlichen Umständen oder saisonal besonders hoher Auslastung kann sich die Bearbeitungszeit angemessen verlängern. Der Auftraggeber wird über erhebliche Verzögerungen informiert.

Die Art der Bereitstellung bzw. Übergabe ergibt sich aus dem vereinbarten Paket oder Vertrag.

11. Urheberrecht und private Nutzung

Das Urheberrecht an den angefertigten Fotos und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken verbleibt beim Fotografen.

Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber das Recht, die ausgelieferten Fotos zeitlich und räumlich unbeschränkt für private, nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden.

Hierzu zählen insbesondere:

  • private Ausdrucke und Fotobücher,

  • Weitergabe an Familie und Freunde,

  • Verwendung auf privaten Social-Media-Profilen sowie

  • sonstige private Vervielfältigung und Nutzung.

Eine kommerzielle, werbliche oder sonstige geschäftliche Nutzung sowie eine Weitergabe an Unternehmen zu deren kommerzieller Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Fotografen.

Die Bearbeitung oder wesentliche Veränderung der ausgelieferten Fotos durch Dritte ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet, soweit dadurch berechtigte Interessen des Fotografen beeinträchtigt werden.

12. Veröffentlichung durch Müller & Müllerin

Müller & Müllerin ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde – berechtigt, im Rahmen des Auftrags entstandene und ausgelieferte Fotos für die Präsentation und Bewerbung der eigenen fotografischen Tätigkeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

Dies umfasst insbesondere die Verwendung im eigenen Portfolio, auf der Website, auf Social-Media-Kanälen sowie in eigenen Print-, Präsentations- und Werbematerialien.

Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Nutzung der Fotos zu anderen Zwecken ist davon nicht umfasst.

Gesetzliche Rechte der abgebildeten Personen, insbesondere nach dem Datenschutzrecht sowie dem Recht am eigenen Bild gemäß § 78 UrhG, bleiben unberührt.

13. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Fotografen alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

Hierzu zählen insbesondere Zeitplan, Veranstaltungsorte, wesentliche Programmpunkte und kurzfristige Änderungen.

Bei erheblichen Verzögerungen im Ablauf kann nicht gewährleistet werden, dass sämtliche ursprünglich geplanten Programmpunkte innerhalb der vereinbarten Begleitungsdauer fotografisch dokumentiert werden können.

Eine Verlängerung der vereinbarten Begleitungsdauer erfolgt nur nach Absprache und kann zusätzlich verrechnet werden.

14. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Der Fotograf haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere für Einschränkungen durch Veranstaltungsorte, Wetterbedingungen, Gäste oder andere Dienstleister, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Bildmaterial aufgrund eines vom Fotografen zu vertretenden Umstands gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

15. Speicherung und Archivierung

Der Fotograf ist nicht verpflichtet, sämtliche im Rahmen eines Auftrags entstandenen Dateien dauerhaft aufzubewahren.

Der Auftraggeber ist daher dafür verantwortlich, die gelieferten Fotos nach Erhalt selbstständig und dauerhaft zu sichern.

Soweit Bilddaten durch den Fotografen über die für die Vertragserfüllung notwendige Dauer hinaus archiviert werden, entsteht daraus kein Anspruch auf eine dauerhafte Aufbewahrung oder erneute Bereitstellung.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung unter:

www.muellerundmuellerin.at/datenschutz

17. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nicht eingeschränkt werden.

Für Verbraucher gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung dieser AGB.